Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, das neue Vorschriften für Inverkehrbringen von Einwegverpackungen bringt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat nun offiziell bestätigt: Imker mit bis zu 30 Völkern sind im Sinne des Verpackungsgesetztes nicht gewerbsmäßige Inverkehrbringer und somit von den Pflichten befreit. Das gilt allerdings nicht für Imker, die Gewinne ermitteln oder Verluste steuerlich geltend machen – unabhängig von der Völkerzahl.
Auf jeden Fall befreit von den Pflichten des neuen Verpackungsgesetzes sind Imker bei der Verwendung von Mehrweggläsern. Der Deutsche Imkerbund weist darauf hin, dass das von Beginn an als Mehrwegglas konzipierte Imker-Honigglas auch heute den aktuellen Forderungen entspricht. Mit geeigneter Kennzeichnung können auch Neutralgläser diesem Anspruch genügen.
Nähere Informationen gibt ein Merkblatt der Zentralen Stelle Verpackungsregister.