Monat: April 2022

Neue Europäische Verordnung über Tierarzneimittel

Seit dem 28. Januar 2022 wurden die bisher geltenden Vorschriften für Tierarzneimittel durch die neue Europäische Verordnung über Tierarzneimittel abgelöst. Dies bedeutet, dass ab sofort für alle, auch für die freiverkäuflichen Tierarzneimitte  ein Bestandsbuch zu führen haben. Belege müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Gesetztesgrundlage:
§32 der VO (EU) 2019/6 in Verbindung mit Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6

Ein Vordruck für das Bestandsbuch ist in unserem Downloadbereich verfügbar oder kann hier heruntergeladen werden

Umfrage zu Auswinterungsverlusten 2021/22

der Landesverband der Imker MV ruft zur Beteiligung an einer anonymen Umfrage zu den Auswinterungsverlusten 2021/2022 auf. Für deren statistische Auswertungen benötigen sie bis zum 17.04.2022 unsere Mithilfe. Die Umfrage kann auf der Website des Landesverbandes direkt per Online-Formular ausgefüllt werden.

Der Landesverband spricht allen Imkerinnen und Imkern, die bereits teilgenommen haben, seinen herzlichen Dank aus.