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Neue Europäische Verordnung über Tierarzneimittel

Seit dem 28. Januar 2022 wurden die bisher geltenden Vorschriften für Tierarzneimittel durch die neue Europäische Verordnung über Tierarzneimittel abgelöst. Dies bedeutet, dass ab sofort für alle, auch für die freiverkäuflichen Tierarzneimitte  ein Bestandsbuch zu führen haben. Belege müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Gesetztesgrundlage:
§32 der VO (EU) 2019/6 in Verbindung mit Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6

Ein Vordruck für das Bestandsbuch ist in unserem Downloadbereich verfügbar oder kann hier heruntergeladen werden

Umfrage zu Auswinterungsverlusten 2021/22

der Landesverband der Imker MV ruft zur Beteiligung an einer anonymen Umfrage zu den Auswinterungsverlusten 2021/2022 auf. Für deren statistische Auswertungen benötigen sie bis zum 17.04.2022 unsere Mithilfe. Die Umfrage kann auf der Website des Landesverbandes direkt per Online-Formular ausgefüllt werden.

Der Landesverband spricht allen Imkerinnen und Imkern, die bereits teilgenommen haben, seinen herzlichen Dank aus.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Imkerverein Anklam lädt ein zur Mitgliederversammlung am Freitag dem 25.03.2022 um 18:30 Uhr in der Gaststätte Südeck, Adolf-Damaschke-Straße, in Anklam.

Die Tagesordnungspunkte sind:

  1. Begrüßung durch den Vors. Dr. U. Schultz
  2. Wahl des Versammlungsleiters
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlußfähigkeit
  4. Rechenschaftsberichte
    Vorstand
    Revisionsbericht
    Finanzbericht
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Entlastung des alten Vorstandes
  7. Wahl der Wahlkommission
  8. Kandidatenvorschläge
  9. Konstituierung des neuen Vorstandes
  10. Worte des neuen Vorsitzenden
  11. Medikamentenbestellung
  12. Imbiss-Pause
  13. Verschiedenes: Zum Jahresprogramm 2022, Erwerb von Ablegern oder Völkern,

Wir bitten, wegen der Beschlussfähigkeit und der weiteren Gestaltung der zuküftigen Vereinsarbeit,  um eine möglichst breite Teilnahme.

Bei Interesse zum Erwerb eines Ablegers oder eines Volkes, bitte beim Vorstand melden!

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